Ausweispflicht für Hund und Katz
ADAC: Nur mit Schutzimpfung ins Ausland
Wer sein Haustier mit auf Reisen nehmen möchte, muss ein paar wichtige Vorbereitungen treffen. Nur mit einem Mikrochip, einer Tollwut-Schutzimpfung und einem EU-Heimtierausweis darf der Vierbeiner laut ADAC das Land verlassen. Bis Mitte 2011 ist statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt. Durch diese Vorsichtsmaßnahmen soll verhindert werden, dass die Tiere Tollwut einschleppen oder verbreiten.
Der Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die letzte Impfung mindestens 21 Tage und im längsten Fall 12 Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. In Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta können zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder ein Wurmtest eingefordert werden.
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (zum Beispiel Schweiz, Island, Norwegen, Kroatien, USA) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit oder für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe (mindestens 30 Tage nach der Impfung) eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen. Das gilt unter anderem für Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien und Mexiko.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang.